Freitag, 1. März 2019

Geistiger Besitz


V wies mich darauf hin, dass zum Erbe eines Menschen auch Eigenschaften gehören, die nicht dem freien Willen unterliegen, wie Genetik, Erziehung, Prägung, Familiensinn, Moral, Mut,  Neugierde, Selbstüberwindung, Gerechtigkeitsempfinden,  Geschmack, Ästhetik.  Können wir auf diese auch das Goethe Wort „erwirb es, um es zu besitzen“ anwenden?  Wir kennen alle genügend Fälle, in denen die Kinder von Eltern, bei denen diese inneren Werte vorgelebt wurden, sich diesen Werten verweigert haben und  einen ganz anderen Weg gegangen sind.  Muss nicht gerade bei inneren Werten  Erkenntnis und  Einsicht in diese Werte,  vom Willen in die Annahme dieser Werte für das eigene Leben umgesetzt werden?  Gilt nicht hier erst recht, das jedes Erbe, ob geistig oder materiell,  bei jedem Menschen erworben werden muss, um es für sein Leben zu besitzen?

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